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Kinderschutz

Ansprechpersonen Kinderschutz

Christian Lomb

Bei Fragen rund um das Thema Prävention & Kinderschutz stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Sendet mir eine E-Mail oder sprecht mich im Training an.

christian.lomb(at)judo-fulda.de

Michael Scholz

Bei Fragen rund um das Thema Prävention & Kinderschutz stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Sendet mir eine E-Mail oder sprecht mich im Training an.

michael.scholz(at)judo-fulda.de

Kurzfassung Kinderschutz im Judoverein:

Gefährdungen und Erscheinungsformen: Kinder können Gefährdungen wie Vernachlässigung, körperliche und psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch oder häusliche Gewalt ausgesetzt sein. Diese können von verschiedenen Personen wie Familienmitgliedern, Betreuungspersonen, Fremden oder anderen Kindern ausgehen.

Besonderheiten im Judo:

  • Körperkontakt und emotionale Bindungen im Sport können Risiken bergen.
  • Vereinsstrukturen wie Fahrten zu Wettkämpfen, Umkleidesituationen oder Einzeltraining bieten potenzielle Gelegenheiten für Missbrauch.

Präventionsmaßnahmen:

  • Strukturelle Verankerung: Einbindung von Kinderschutz in Satzungen und Ordnungen sowie Benennung eines Ansprechpartners.
  • Transparenz: Qualifizierung von Personal, Verhaltensleitfäden und Elternarbeit.
  • Persönlichkeitsstärkung von Kindern: Selbstbehauptungstraining und Beteiligungsformate.
  • Auswahl von Personal: Standards für Qualifikationen und Führungszeugnisse.

Vorurteile gegenüber Schutzkonzepten:

  • Ein Schutzkonzept dient als Qualitätsmerkmal und fördert das Vertrauen in den Verein.
  • Es ist eine Investition in die Sicherheit von Kindern, vergleichbar mit anderen Sicherheitsmaßnahmen wie Brandschutz.

DJB-Qualitätssiegel:

  • Vereine können sich durch ein Zertifikat auszeichnen lassen, das ihren hohen Standard im Kinderschutz belegt.
  1. Präambel / Leitbild
    Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist offen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Schon
    mehrfach erhaltene Jugendförderpreise zeichnen unsere Arbeit aus. Wir sind Kooperationspartner der Sportjugend
    Hessen und der Deutschen Sportjugend. Außerdem stellen wir uns als Sportverein mit der Integration von Menschen
    unterschiedlicher kultureller und ethnischer Herkunft, einer der wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Aufgabe
    unserer heutigen Zeit. Wir nutzen die Kraft des Sports um Toleranz, Akzeptanz, gemeinsames soziales Lernen und das
    Verständnis für unterschiedliche Herkunft, Nationalität und Weltanschauung zu vermitteln. Kein anderes Medium
    schafft das mit dieser Intensität, Sensibilität und Nachhaltigkeit. Unser Engagement mit dem wir uns als Vereinsfamilie
    den unterschiedlichsten Projekten widmen wurde von der Sportjugend Hessen im Landessportbund anerkannt und so
    dürfen wir uns stolz „Stützpunkt für Integration durch Sport“ nennen.
    Der Verein ist ausdrücklich gegen Doping und fördert somit Gesundheit und Fairness sowie Sucht- und
    Gewaltprävention.
    Der 1.Fuldaer Judo-Club e.V. setzt sich für das Wohlergehen aller ihm anvertrauter Kinder, Jugendlichen und junger
    Erwachsenen sowie für Funktionsträger/innen ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben.
    Die körperliche und emotionale Nähe, die im Judosport entstehen kann, birgt Gefahren sexualisierter Übergriffe.
    Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden
    zu ermutigen, potentielle Täter/innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und junge
    Erwachsene sowie aktive Funktionsträger/innen vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
  2. Ansprechpartner/innen
    Der 1.Fuldaer Judo-Club e.V. hat Christian Lomb und Michael Scholz als Ansprechpersonen in Fragen der Prävention
    von sexualisierter Gewalt benannt. Die Ansprechpersonen koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen des
    Präventionskonzepts. Die Kontaktdaten der Ansprechperson wurde den Mitgliedern und Eltern bekannt gemacht und
    auf der Vereinshomepage veröffentlicht.
    Ansprechpersonen im 1.Fuldaer Judo-Club e.V. sind:
    Christian Lomb, Am langen Acker 2, 36043 Fulda, christian.lomb@mail.de, 0661/402984, 0173/6915555
    Michael Scholz, Am Luhnfeld 41a, 36093 Künzell, michael-scholz@gmx.de, 0661/3804203, 0176/44497481
  3. Eignung von Mitarbeiter/innen
    Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des 1.Fuldaer Judo-Club e.V., die im
    Nachwuchsleistungssport, Spitzensport sowie im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, haben eine
    Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex mit Verhaltensregeln) unterzeichnet. Außerdem wird bei haupt-
    nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag unseres Vereines Kinder und Jugendliche im
    Leistungssport betreuen, gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren (siehe: https://www.gesetze-im-
    internet.de/sgb_8/__72a.html ).
  4. Der Personenkreis umfasst vorrangig: Gewählte Funktionäre: – Vorstand und Hauptamtlich Angestellte:
  5. Trainer/innen sowie Ehrenamtlich Tätige: – Trainer/innen
    Aber auch alle Personen auf die das erarbeitete Prüfschema des DJB (siehe Anhang) zutrifft, müssen ein erweitertes
    Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Die Einsicht, Bewertung und die Dokumentation des Ergebnisses erfolgt von den
    ernannten Ansprechpartnern im Vieraugenprinzip.
    Für das eFZ gilt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein darf und nach vier Jahren erneut
    vorgelegt werden muss.
    Bei Nichtvorlage in der vom Verein gesetzten Frist ist der Ausschluss von der Tätigkeit bis zur Vorlage des eFZ
    vorzunehmen. Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse ist das eFZ innerhalb von drei Monaten, nach in Kraft treten
    des Präventionskonzepts vorzulegen.
    Sofern eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände im erweiterten
    Führungszeugnis aufgelistet ist, erfolgt eine Meldung an den Vorstand, der den Ausschluss von den Vereinstätigkeiten
    veranlasst. Die Person ist darüber vom Vorstand entsprechend in einem Gespräch zu informieren, ggf. wird ein Justitiar
    hinzugezogen.
  6. Ordnungen
    Der 1.Fuldaer Judo-Club e.V. hat die Prävention von sexualisierter Gewalt in diesem Konzept festgeschrieben, um
    innerhalb der eigenen Organisation für das Thema zu sensibilisieren und nach außen hin eine sichtbare klare Haltung
    zu entwickeln. Der 1.Fuldaer Judo-Club e.V. schafft damit eine Grundlage für ggf. notwendige Interventionen und gibt
    sich einen Rahmen für Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Das Präventionskonzept ist nicht Bestandteil der
    Satzung.
  7. Lizenzerwerb
    Die Inhalte zur geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Gewalt sind in die
    Ausbildungskonzeptionen des Verbandes, entsprechend den DOSB-Rahmenrichtlinien für die Ausbildung, integriert.
    Es ist sichergestellt, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen (Jugendleiter,
    Judolehrer, Trainer ab Lizenzstufe C) eine Selbstverpflichtung (Ehrenkodex) unterschrieben wird.
  8. Interventionsleitfaden
    Der 1.Fuldaer Judo-Club e.V. übernimmt Verantwortung für ein Krisenmanagement, das den Schutz, die Interessen und
    die Integrität der Betroffenen wahrt. Bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ist es
    erforderlich, schnell, systematisch und abgestimmt zu handeln. Deshalb ist es erforderlich, Standards für die Gestaltung
    des Krisenmanagements festzulegen. Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle von
    sexualisierter Gewalt zu beenden, die Betroffenen zu schützen und die Aufarbeitung zu initiieren. Dazu gehört im Kern,
    Beschwerden einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der 1.Fuldaer
    Judo-Club e.V. arbeitet mit Hilfe dieses Plans: